Auch bei uns im Landkreis Lörrach sind zahlreiche Obstbäume von der Laubholzmistel befallen, besonders dort, wo Bachläufe mit vielen Pappeln sind. Die Laubholzmistel ist ein immergrüner Halbschmarotzer, der die vor ihr bewachsenen Bäume kontinuierlich schwächt. Besonders betroffen sind Weichhölzer wie Apfel, Birne, Pappel und Weide. Die Verbreitung geschieht durch Vögel, die die klebrigen Beeren verteilen und durch das Abfallen der Beeren auf darunterliegende Äste. Damit Streuobstbäume wichtige Brenn- und Mostobstlieferanten bleiben und die ökologische Wertigkeit dieser landschaftsprägenden Obstbestände erhalten wird, ist das Zurückdrängen des Mistelbewuchses dringend notwendig.
Bis vor ca. 60 Jahren war das Entfernen der Mistel per Verordnung vorgeschrieben. Es wurde von den Baumbesitzern bei der regelmäßigen Baumpflege mit durchgeführt. In den letzten Jahrzehnten hat sich die Laubholzmistel übermäßig ausgebreitet, da die Obstbäume in vielen Fällen nicht mehr ausreichend gepflegt werden und das Klima im Winter besonders mild ist.
Heute ist die Sicht differenziert. Einerseits sind Misteln ein Teil der biologischen Vielfalt und deren Früchte Nahrung für verschiedene Tiere. Deswegen sollte ein minimaler Besatz akzeptiert werden. Bei massivem Auftreten droht das Absterben der Bäume. Hier ist die Entfernung der Misteln dringend notwendig, auch im Hinblick auf die benachbarten Bäume.
Entgegen landläufiger Meinung ist die Laubholzmistel (Viscum album) bei uns nicht geschützt und darf ganzjährig entfernt werden. Wir empfehlen, sie – wo es geht – mit dem ganzen Ast wegzuschneiden. Auf Leitästen ist das Abschneiden der Mistel ausreichend, allerdings müssen die Neuaustriebe der Mistel in den nächsten Jahren erneut entfernt werden.
Wir bitten die Besitzer oder Nutzer der Bäume, der starken Ausbreitung entgegen zu wirken, denn die Mistel ist mittlerweile auch in Intensivanlagen anzutreffen und dient der für den Obst- und Weinbau gefährlichen Kirschessigfliege im Winter als Wirtspflanze.
Gert Willmann 1. Vorsitzender